Bremervörde

Korsakow-Syndrom

Die Versorgung von Menschen, die auf Grund eines langjährigen Suchtmittelmissbrauchs stationärer Pflege bedürfen, ist speziell in Betreuung und Konzept. Bei uns bieten wir ein professionelles stationäres Pflegeangebot und ein Betreuungskonzept für Menschen mit neurologischen, psychiatrischen und somatischen Störungen infolge von schwerer Abhängigkeitserkrankung an.

Wen nehmen wir bei uns auf?

Schwerpunkt unserer Bewohner

Menschen mit altersbedingten Einschränkungen, Behinderungen und Krankheiten im Sinne des § 1 Heimgesetz und dem BSHG.

Besondere Aufmerksamkeit gilt bei uns Abhängigkeitskranken, das heißt chronisch alkoholkranke Menschen und depravierte Alkoholkranke (Korsakow-Syndrom) sowie psychisch Kranke, wobei Betreuung und Pflege im Vordergrund steht.

Grundlagen für Aufnahme und Vergütung sind die Paragraphen 72 und 80 SGB 11 sowie die Paragraphen 39, 40 und 68 unter Berücksichtigung des Paragraphen 93 Absatz 2 nach dem BSHG.

Besondere Berücksichtigung hinsichtlich der Aufnahme finden hierbei Kurzzeitpflege sowie Nachsorge nach stationärem Krankenhausaufenthalt.

Wie ist unsere Betreuung bei Suchterkrankung?

Trockenes Konzept

Das „trockene Konzept“ bedeutet in unserer Arbeit, dass betroffene Bewohner ihren Alkoholkonsum ganz eingestellt haben. Die örtlich abgeschiedene Lage und das Fehlen jeglicher Anreize unterstützen das „trocknen“ der Suchterkrankung unserer Bewohner. Dies gestaltet sich sehr individuell und richtet sich nach der Information durch die Zusammenarbeit mit Angehörigen, Betreuern, den biographischen Daten, zuständigen Ärzten und dem Krankheitsverlauf. Wir binden die Meinung und Aussagen des Bewohners stark in die individuelle Betreuung mit ein.

Spezielle Betreuung bei
- Korsakow-Syndrom - - neurologischen, psychiatrischen und somatischen Störungen - - infolge von schwerer Abhängigkeitserkrankung -